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Leistungen

ERSTGESPRÄCH UND ABLAUF

Beratung

Nach dem Erstkontakt (meist te­le­foni­sche Anfrage mit erster Da­ten­sam­mlung) findet ein Erst­ge­spräch in der Woh­nung des Kun­den (ggf. auch be­reits im Kran­ken­haus) statt, an dem auch An­ge­hörige oder sons­tige Kon­takt­personen teilnehmen kön­nen, wenn vom Kunden gewünscht.

Das Erst­ge­spräch dient der Infor­mations­sam­mlung, der Vor­stel­lung unseres Diens­tes, unserer An­ge­bote und der Be­ra­tung. Vorhandene ärztliche Dia­gnosen oder Ver­le­gungs­berichte werden mit ein­be­zogen. Die Pflege­dienstleitung oder deren Stell­ver­tre­tung plant gemeinsam mit dem Kun­den, ggf. auch mit dessen Bezugs­per­sonen die Leis­tun­gen, die erbracht werden sollen und er­stellt einen unver­bindlichen Kosten­vor­an­schlag.

Im Vorder­grund steht, dass der/die Pflege­be­dürftige be­stimmt, welche Leis­tun­gen aus unse­rem Leistungs­angebot (in Anlage) er/sie in An­spruch neh­men möchte und ob Ange­hö­ri­ge/Be­zugs­per­sonen in die Pflege mit ein­be­zogen wer­den sollen. Wir rich­ten uns nach sei­nen/ihren Ange­wohn­heiten, Wün­schen und individuellen Bedürfnissen, so­weit uns das möglich und machbar ist. Be­hand­lungs­pflege kann nur gemäß ärztlicher Ver­ord­nung er­folgen.

Pflegeplanung

Mitarbeiter in Planung

Für jeden Pflegebedürftigen mit Pfle­gestufe wird eine Pflege­pla­nung er­stellt, in der Pfle­ge­pro­ble­me/Ressour­cen, das Pflege­ziel und die Pflege­maß­nahmen er­fasst werden. Diese Pflege­pla­nung wird regel­mäßig aktua­li­siert. (Erfolgt nicht bei aus­schließ­lich medi­zini­scher Be­hand­lungs­pflege, da hier bereits der Arzt die Maß­nah­men ge­plant hat).

Die vor­han­de­nen Fähig­keiten des Einzelnen wer­den mit ein­bezogen, so dass sie erhalten bleiben und gefördert werden. In der Woh­nung des Pfle­gebedürf­tigen wird in der Pfle­ge­doku­men­ta­tions­mappe der Pflege­verlauf doku­men­tiert. Wir ach­ten darauf, dass unsere Kunden von mög­lichst wenigen ver­schie­denen Mit­arbeitern betreut wer­den. Dies ist je­doch durch den Schicht­dienst und den Einsatz unter­schied­lich quali­fi­zier­ter Mit­ar­beiter (bei­spiels­weise für Pfle­ge und haus­wirt­schaft­liche Versorgung) ein­ge­schränkt.

Wir sind uns stets be­wusst, dass wir „Gast“ in der Woh­nung unserer Kunden sind. So kündigen wir uns durch Klingeln an, auch wenn wir einen Schlüssel für die Woh­nung haben. Wir versorgen unsere Kun­din­nen und Kunden auch zu später Stun­de.

Kontakt

Sebastian Weinberger
Marcel Wiesmann

Pflegedienstleitung

Indlinger Str. 22
94060 Pocking

Tel.: 08531 135707-55
Fax: 08531 135707-50
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Mo-Fr: 08.00 - 15.00 Uhr

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungs­leistun­gen/Hauswirtschaftliche versorgung - Betreuungs­leistungen

  • Pflegerin hilft bei der Hausarbeit der Seniorin

    Wir helfen Ihnen bei Bedarf bei der Haus­arbeit.

  • Pflegerin hilft die Seniorin beim kochen

    Gerne unterstützen wir Sie beim Kochen.

  • Pflegerin ist für Seniorin da

    Und für alle anderen Dinge sind wir na­türlich auch gerne für Sie da.

Voraussetzungen und Höhe der Leistungen

Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege können ergänzend zu den regulären ambu­lanten Pfle­ge­leistungen (Pflegegeld, Pflege­sachleistungen, Kombinations­leis­tungen, teilstationäre Pflege­leistungen) zusätzliche Betreu­ungs-/Entlastungs­leis­tungen er­hal­ten. Hierfür steht ein Budget von 125,00 EUR monatlich zur Verfügung.

WELCHES VERFAHREN GILT FÜR DIE AUSZAHLUNG DER BETREUUNGS-/ENTLASTUNGS­LEISTUNGEN?

Die Kosten für die nötigen Maßnahmen werden nach Vorlage der Rechnun­gen für die aner­kann­ten Betreu­ungs-/Ent­lastungs­angebote von der Pflege­kasse erstattet. Allerdings ist der Betrag zweck­ge­bunden, z. B. für bestimmte Betreuungs-/Entlastungs­angebote.

WAS SIND ZUSÄTZLICHE BETREUUNGS- UND ENTLASTUNGSLEISTUNGEN?

Über das Budget der zusätzliche Betreu­ungs-/Ent­lastungs­leistungen können bei uns folgende Angebote genutzt werden:
  • besondere Leistungen der allge­meinen Anleitung und Betreuung oder An­ge­bote der hauswirt­schaftlichen Ver­sor­gung unseres ambulanten Pflege­dienstes
  • niedrigschwellige Betreuungs-/Ent­lastungs­leistungen
Informieren Sie sich über unsere Angebote in diesem Bereich. Unsere Mit­arbei­ter unter­stützen Sie im Haus­halt, bei der Wäsche­ver­sorgung, Ein­kauf oder auch in der Küche. Wir be­gleiten Sie zu Spa­zier­gän­gen oder bieten auf Ihren Wunsch ein zu­ge­schnit­tenes Be­treu­ungs­pro­gramm.

Gut zu wissen

Restbeträge aus dem Budget der zu­sätz­lichen Betreuungs-/Ent­lastungs­leis­tun­gen, die am Ende eines Ka­lender­jahres noch nicht ver­braucht sind, können in das Folge­jahr über­tragen werden und noch bis zum 30.06. ge­nutzt werden. Lassen Sie Ihre Leis­tun­gen nicht ver­fal­len! Ihre Pflege­kasse kann Ihnen Auskunft darüber geben, welche An­sprü­che konkret ver­fügbar sind.

VERWENDUNG DES PFLEGE­SACHLEISTUNGS­BETRAGES FÜR NIEDRIG­SCHWELLIGE BETREUUNGS- UND ENT­LASTUNGSANGEBOTE

Pflegebedürftige der Pflegestufen I bis III und Anspruchsberechtigte in der so­ge­nann­ten Pflege­stufe 0 können zu­sätz­lich  bis zu 40 % des Pfle­ge­sach­leistungs­betrages für nach Landesrecht anerkannte niedrig­schwellige Betreu­ungs- und Ent­lastungs­leistun­gen nutzen, soweit für die entsprech­enden Leis­tungs­beträge keine am­bu­lanten Pfle­gesach­leistungen bezogen wurden.

Unser Tipp: Lassen Sie sich hierzu bera­ten. Dies ist wichtig, um die jeweiligen Auswirkungen auf die Höhe des Pflege­geldes zu kennen.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Häusliche Kranken- und Behandlungs­pflege nach ärztlicher Verordnung z.B. Wundversorgung, Injektionen, Diabeti­ker­versorgung, Kompressionsstrümpfe anziehen, Medikamente verabreichen

  • Pflege und Hauswirtschaft im Rahmen der Pflegeversicherung, z. B. Waschen, Anziehen, Baden, Duschen, Inkontinenzversorgung, Sondenernährung
  • Wundberatung durch zertifizierte Wundmanager
  • Verhinderungspflege bei Krankheit oder Urlaub der Pflegeperson (nach §39 SGB XI)
  • Individuelle Pflege für Selbstzahler
  • Beratung pflegender Angehöriger
  • Viertel- und halbjährliche Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger (Pflegeeinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI)
  • Stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger
  • Essen auf Rädern
  • Fußpflege
  • Vermittlung von Hausnotruf